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Vier Fragen zum Stiften:

Stiften: Was ist das?
"Stiften gehen" kann jede natürliche Person, die nach dem Gesetz voll geschäftsfähig ist. Auch juristische Personen, wie rechtsfähige Vereine oder ein Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder AG, können Stifter werden. "Stiftung" ist kein geschützter Rechtsbegriff. Im Allgemeinen wird damit die "freiwillige Hingabe einer Vermögensmasse für einen bestimmten Zweck" bezeichnet, die auf Dauer diesem Zweck gewidmet ist.

Stiften: Warum tut man das?
Stiftungen bereichern das Leben ihrer Gründer. Den typischen Stifter gibt es nicht. Über die Motivation von Stiftern, Anlässe für eine Stiftungsgründung sowie die persönlichen Erwartungen von Stiftern hat insbesondere die StifterStudie der Bertelsmann-Stiftung neue Erkenntnisse gebracht. Die meisten Stifter gründen heute ihre Stiftung zu Lebzeiten und in Etappen, gestalten ihre Stiftung aktiv mit und behalten so auch Kontrolle sowie den Einfluss über die Mittelverwendung.
Die Bandbreite der Zweckausrichtung ist groß: von der Lösung gesellschaftlicher oder individueller Probleme, über den Erhalt oder die Errichtung einer Institution bis zur Förderung eines bestimmten Anliegens. Welche Zwecke die Stiftung verfolgt und wie sie arbeiten soll, das legt der Stifter oder die Stiftergemeinschaft in einer Satzung fest.

Stiften: Nur etwas für Reiche?
Viele Vermögende stiften – aber nicht alle Stifter sind vermögend. Kompetente Stiftungsverwalter und Treuhänder ermöglichen es heute, auch mit kleinen Vermögen große Wirkung zu erzielen. Die Errichtung einer Stiftung unterliegt den stiftungsrechtlichen Vorschriften des Bundes- und Landesrechts.

Stiften ist steuerlich begünstigt. Der Staat honoriert das freiwillige finanzielle Engagement mit steuerrechtlichen Abzugsmöglichkeiten, die bei Stiftungen besonders hoch sind. Derzeit können bis zu € 1 Mio. als Höchstbetrag für Erstdotierung einer Stiftung im Jahr der Zuwendung selbst oder über den Zeitraum der folgenden neun Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden.

Stiften: Kann man auch etwas dazugeben: Zustiften?
Bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen. Zustiftungen können ebenfalls steuerlich vom Einkommen abgesetzt werden.

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